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Description
Informations
Publié par | ibidem |
Date de parution | 15 novembre 2011 |
Nombre de lectures | 0 |
EAN13 | 9783838260792 |
Langue | German, Middle High (ca.1050-1500) |
Poids de l'ouvrage | 1 Mo |
Informations légales : prix de location à la page 0,0500€. Cette information est donnée uniquement à titre indicatif conformément à la législation en vigueur.
Extrait
ibidem -Verlag, Stuttgart
Inhalt
Das Buch
Karte
Hauptpersonenregister
Glossar
Zeichnungen
Prolog
Kapitel 1 Die Jahre 1607-1648
Kapitel 2 Die Jahre 1648-1663
Kapitel 3 Das Jahr 1664
Kapitel 4 Das Schicksalsjahr 1665
Epilog
Anna,
die alte Zauberin
„Der letzte Scheiterhaufen von Rotenburg“
Ein historischer Roman über eine wahre Begebenheit
Das Buch
Über diesen als „Hexenprozess“ bekannten Fall gab es bereits sehr viele Veröffentlichungen. Er ist zuletzt in meinem Buch „Lasst sie brennen“, ibidem -Verlag Stuttgart, 2011 anhand aller noch vorhandenen Unterlagen und Hinweise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden.
Über den Prozess von 1664 gegen die 17jährige „Gretge“ handelt mein erster historischer Roman. Durch Gretges Beschuldigungen wurden auch gegen „Tibke von Bartelsdorf“, über die ich in meinem zweiten Roman schrieb, und die alte „Anna Hastede“ Prozesse wegen Hexerei geführt. Über Annas schicksalhafte Lebensgeschichte berichtet dieser historische Roman.
Diese Erzählung fußt auf wahren und folgenschweren Begebenheiten. Sie beinhaltet überlieferte Tatsachen, die teilweise übernommen wurden, zum Teil auch frei Erfundenes. Weiterhin sind authentischen sowie frei erfundenen Personen mitunter Aussagen und Handlungen zugedichtet worden.
Viel Spannung beim Lesen wünscht Ihnen
Jürgen Hoops von Scheeßel
Geschichte des Kirchspiel Scheeßel, Meyer, 1955, Seite 517
Hauptpersonenregister
Familie der Angeklagten
Anna Hastede, geborene Dreyer Opfer und Angeklagte
Carsten HastedeAnnas 1. Ehemann
Dietrich HastedeAnnas 2. Ehemann
Marlena, Catharina, Engel,
Margaretha Annas Töchter
JohannAnnas Sohn
Claus Behrens, BartelsdorfAnnas 2. Schwiegersohn
[Tibke Hollmanns Sohn]
Lütke Dreyer, BötersenAnnas Vater
StineAnnas Mutter
Personen aus dem Kirchspiel Scheeßel
Margarethe Meinken, genannt Gretge Opfer und Denunziantin
Jacob Lorenz Becker Amtsvogt
Albert Dornemann Pastor bis 1654
Hinrich Meyer Pastor ab 1654
Christoff Wohlberg Jurat, Schmied, Kötner
Johann Jordan Oberförster und stv. Vogt
Johann Bellmann Amtskrüger
Hinrich Köster Untervogt
Amtspersonen in Rotenburg
Ernst von Mandesloh 1601-23 Drost
Thomas von Gerstenberg bis 1663Drost und Oberinspektor
Jost Prott ab 1663 Drost und Oberinspektor
Peter Pabst bis 1665 Amtmann (1. Beamter)
Georg Christoff Viether ab 1665 Amtmann (1. Beamter)
Burghardt Schmidt 1. Amtsschreiber
Christoff Keubler 2. Amtsschreiber
Hans Zapf, auch Meister Hans Henker (Nachrichter)
Gerdt Schellermann Oberwächter
im Burggefängnis
Henning Schröder Probst und Pastor
Weitere Personen
Hibbel Röhrs, geb. Holsten Tibkes Patin 1607
Gretges Hebamme 1646
Beschuldigte 1664
Jacob Ebbers Bäcker in Rotenburg
Hier sind nur jene Personen aufgeführt, die am Geschehen wesentlich beteiligt waren. Dieses Register soll dem Leser zur Orientierung über die im Roman erwähnten Menschen dienen.
Zur besseren Vermittlung der Stimmung zu jener Zeit habe ich das Schloss zur Burg, den Flecken zur Stadt mit Vorstadt umbenannt.
Die Orte sowie die Namen der in den historischen Texten erwähnten Personen wurden nicht verändert.
Mit Anna von Gretge der Hexerei beschuldigten Frauen
Margaretha Sonnenberg, Rotenburg
Cillie Bassen, Wittkopsbostel
Zillia Meinken, Oldenhöfen
Anna Veersemann, Ostervesede
auch „Piepen Annken“ genannt
Catharina Heitmann, geborene Bade, Abbendorf
auch Catharina „Budden“ genannt
Grete (Margarethe) Heitmann, Westeresch
Tibke Hollmann, verwitwete Behrens,
geb. Hastede, Annas Cousine
N.N., eine Frau aus Westerholz
[siehe unter Hibbel Röhrs geb. Holsten]
Anna Ratchen, Westervesede
Glossar
AltenteilerBauer, der die Führung seines Hofes an seinen Nachfolger übergeben hat
Bademutterortsübliche Bezeichnung für Hebamme
Bregenklöterig„nicht mehr ganz richtig im Kopf“
FlettDiele mit offener Feuerstelle im Niedersachsenhaus
Groot Döörgroße Tür im Niedersachsenhaus
Großer Krieg1618-1648, der 30jährige Krieg
HäuslingBewohner eines kleinen Hauses ohne Ackerland
Häuslingshauskleines Haus, gehörte zu einem Hof
HerrenmeierErbpächter eines Amtshofes
Holzklotschengeschnitzte Holzschuhe
MagisterDoktorand mit Studium, z. B. Jurist
MedikusDoktor, Arzt mit Studium, Chirurg
MeierbriefErbpachtvertrag
NervenfieberKrämpfe, Typhus
Notholzvorsorglich zum Sargbau gelagert; eine Bohle diente der Aufbahrung
Schauerüberdachter Unterstellplatz für Fuhrwerke
Tratschlästerndes Gespräch über andere
UrfehdeEid, der Rache abzuschwören
WeinkaufPachtzahlung nach der Hofübernahme an den Besitzer Der Begriff Weinkauf hat mit Wein nichts zu tun, sondern stammt von dem niederdeutschen Wort Winkop ab. Die erste Silbe beinhaltet den Aus- druck Gewinn und Bedeutet in diesem Fall Nutzungsrecht an Grund und Boden. 1
1 siehe Wikipedia
Grundriss eines Niedersachsenhauses mit Flett und Diele
aus: Gerhard Eitzen, Bauernhausforschung in Deutschland, Seite 240 Abb. 15.2 Maßstab 1:200
Zweiständerhaus, Vorne ist die „Groot Döör“ zu sehen, Fachwerkhaus
aus: Wilhelm Bomann, Bäuerliches Hauswesen und Tagewerk im alten Niedersachsen, Seite 6. Abb. 4
Prolog
20. Juli 1665 0
Seit mehreren Stunden lag vor dem Rotenburger Drost und Oberinspektor Jost Prott, ausgebreitet auf dem alten Schreibtisch, die eigenhändig unterschriebene Zustimmung des hochwohlgeborenen Grafen Otto Wilhelm von Königsmark, die besagte, dass die der Hexerei und Zauberei überführte Anna Hastede durch den Feuertod von dieser in eine andere Welt zu befördern sei.
Prott dachte peinlich berührt daran, dass er wegen dieser Angelegenheit beim Herrn Grafen persönlich in Stade vorstellig werden musste. Sein Landesherr hatte ihn einbestellt und ihn in die Schranken verwiesen. „Er unterzeichne das Todesurteil“, hatte der Graf mit bedrohlich leiser Stimme gesagt, doch kündigte er sogleich an, dass er keine weiteren sogenannten Hexenprozesse zulassen würde.
„Prott, sorge Er endlich für Ruhe in Seinem Amt. Drei Scheiterhaufen innerhalb eines Jahres sind genug!“ Mit dieser Schelte hatte ihn der Graf entlassen. Nun saß er in Rotenburg über dem Todesurteil für die alte Hastedsche, daß er nur noch zu unterschreiben brauchte.
Er nippte geistesabwesend an seinem Krug mit Wein und starrte in den Raum, als könnte er durch die steinernen Mauern seiner Burg hindurchschauen.
„Nur zur Gesichtswahrung der alten Gräfin, meiner Mutter, und der Würde Eures Amtes wegen unterzeichne ich“, hatte ihm der Graf zornig ins Gesicht gezischt.
Er, Prott, Drost, Oberinspektor und Verwalter des Amtes, war unzweifelhaft bei dem jungen Grafen in Ungnade gefallen. Doch er konnte nun auch nicht mehr zurück. Wieder und wieder las er das von seinem neuen Amtmann gefertigte Todesurteil beim flackernden Schein der Kerzen durch.
„Im Verfahren gemäß dem Peinlichen Halsgericht des Amtes Rotenburg als Kläger gegen Anna Hastede, welche wegen Hexerei und Zauberei angeklagt wurde, erkennt der Hochwohlgeborne Graf und Herr, Otto Wilhelm von Königsmark, Graf zu Westerwieck und Stockholm, Herr zu Rotenburg und Neuhaus, in dieser Sache nach vorliegender Aktenlage sowie allen sonst vorgelegten Gutachten und Empfehlungen der Fakultäten und nach Prüfung der Umstände hiermit zu Recht, dass oben genannte Anna Hastede, indem dieselbe Gott und allen Heiligen losgesagt und sich dagegen dem leiblichen Teufel und allen seinen höllischen Wesen zugewandt hat, mit denselben im Abschwören ihres heiligen christlichen Glaubens in unmenschlicher Weise tätig gewesen sei, weiterhin auch viele Menschen und viel Vieh durch Zauber und mittels Gift vom Leben zum Tode gebracht, weiterhin vielen anderen das Hexen gelehrt und andere Zauberwerke getrieben habe. Dieses hat sie alles aus freien Stücken, wie auch unter der Folter gestanden und ihre Vergehen auch während des Peinlichen Gerichtsverfahrens freiwillig wiederholt.
Wegen mehrfach begangener sowie gestandener Zauberei und Hexenwerks findet hier Kaiser Karls V. Peinliche Halsgerichtsordnung nach Artikel 109 Anwendung, wonach sie ihrer wohlverdienten Strafe zuzuführen sei.“
„Es soll Anderen aber auch zur Abschreckung dienen“, dachte er noch und dass es ein abscheuliches Exempel werden müsste, um endlich Ruhe ins Amt zu bringen.Den dann folgenden üblichen „Beamtensalmon“, wie er die folgenden Ausführungen seines Amtmanns nannte, überlas er unwirsch und hastig. Das umständliche Verwaltungs- und Juristendeutsch war ihm eh zuwider. Sein neuer Amtmann Georg Christoff Viether hatte bereits selbst unterschrieben, als er seinem Vorgesetzten dieses heikle Dokument vorlegte.
Prott nahm die Feder aus dem Halter, klappte das Tintenfässchen auf, tunkte die Spitze ein und kratzte seine Unterschrift auf das Papier. Schluss und ab damit!
Mit Löschsand bestreut, ließ er das folgenschwere Dokument angewidert auf seinem Tisch liegen und verließ raschen Schrittes den Raum.
Ausschnitt der „Rotenburg“ aus der ältesten Karte zur
Grenzregion zwischen den Stiften Bremen und Verden im
Amt Rotenburg aus der Zeit um 1600.
StA Stade Karte 41 I /21
Kapitel 1 Die Jahre 1607-1648
I
30. Dezember 1607
Als die 24jährige Maria Hastede, selbst Mutter einer sechs Wochen alten Tochter, als Taufpatin den kleinen Säugling auf den Armen über das reichlich verzierte, mittelalterliche Taufbecken hielt, strahlten ihre Augen voller Stolz. Sechs Wochen nach der Geburt ihrer Tochter Tibke galt sie nunmehr als rein und durfte wieder am kirchlichen Leben teilhaben.
Die Kirche in Sottrum war ungeheizt. Der Innenraum war bitterkalt. Das kleine Wurm, das in eine wärmende Decke und wegen der winterlichen Kälte zusätzlich in ein dickes Schafsfell eingewi