Sozialhilfe
62 pages
German, Middle High (ca.1050-1500)

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Description

Im einzigen Schweizer Ratgeber zum Thema Sozialhilfe erfahren Betroffene, womit sie rechnen können und wo die Sozialhilfe ihre Grenzen hat.Wie vorgehen, wenn das Geld nicht reicht?Was muss ich selber beitragen?Müssen die Angehörigen sich beteiligen?Was sind die Grundlagen zur Berechnung des Unterstützungsbeitrags?Was bedeuten Begriffe wie Überbrückungshilfe, Integrationszulage und Einkommensfreibetrag?Wie wird das soziale Existenzminimum berechnet?Welche Entscheide der Behörden muss ich akzeptieren?Wie kann ich mich für meine Rechte wehren?Das Buch ist in Zusammenarbeit mit der SKOS entstanden und basiert auf den neusten Richtlinien. Mit vielen nützlichen Adressen und Vorlagen.

Informations

Publié par
Date de parution 27 septembre 2012
Nombre de lectures 0
EAN13 9783855696192
Langue German, Middle High (ca.1050-1500)
Poids de l'ouvrage 4 Mo

Informations légales : prix de location à la page 0,0960€. Cette information est donnée uniquement à titre indicatif conformément à la législation en vigueur.

Extrait

Toni Wirz
Sozialhilfe
Rechte, Chancen und Grenzen
Der Autor
Toni Wirz, dipl. Sozialarbeiter HSA, Ausbildung in Familienmediation an der HSA Bern, ist Leiter des Beratungszentrums des Schweizerischen Beobachters.
Dank
Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen, die mich bei der Arbeit an diesem Handbuch mit Rat und Tat unterstützt haben, sowie den Fachleuten der SKOS für die fachliche Durchsicht des Manuskripts. Ein besonderer Dank gilt Ursula Binggeli, die als Lektorin das Werk seit der 1. Auflage sorgsam begleitet und mitgestaltet.
Dieser Ratgeber basiert auf den SKOS-Richtlinien, Stand 1. Januar 2011. Er entstand in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).
Beobachter-Buchverlag
5., aktualisierte Auflage, 2012
© 1999 Axel Springer Schweiz AG
Alle Rechte vorbehalten
www.beobachter.ch
Herausgeber: Der Schweizerische Beobachter, Zürich
Lektorat: Ursula Binggeli
Cover: © Andras Eduard/iStockphoto
Satz: Focus Grafik
ISBN 978-3-85569-558-4 eISBN 978-3-85569-619-2
Mit dem Beobachter online in Kontakt:
www.facebook.com/beobachtermagazin
www.twitter.com/BeobachterRat
www.beobachter.ch/google+
Dieses Buch wurde auf chlor- und säurefreiem Papier gedruckt.
Inhalt
Vorwort
Häufig gestellte Fragen
1. Mein Geld wird knapp
Böse Überraschungen am Monatsende vermeiden
Das Budget und seine Umsetzung
Rat und Unterstützung suchen
Sozialdienste sind oft besser als ihr Ruf
Keine Almosen: Ersatz- und Ergänzungseinkommen
Überbrückungshilfen
Hände weg von Kleinkrediten!
Schulden, was nun?
2. Was kann ich von der Sozialhilfe erwarten?
So rechnet das Sozialamt – ein erster Überblick
Das soziale Existenzminimum und was noch dazukommt
Was es zum Leben braucht (materielle Grundsicherung)
Auf dem Amt: Auskunft erteilen, Fragen stellen
Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt
Die Wohnkosten
Die Kosten für die medizinische Grundversorgung
Wenn noch mehr nötig ist (situationsbedingte Leistungen)
Berufsauslagen (Erwerbsunkosten)
Berufstätige Mütter und Väter: Krippe, Hort und Tageseltern
Spezielle Auslagen bei Krankheit oder Behinderung
Integration und Betreuung von Kindern und Jugendlichen
Ferien in bescheidenem Rahmen
Wegzug aus der Gemeinde (Umzugskosten)
Steuern
Schulden
Das Auto
Die Integrationszulage
Die Festlegung der Unterstützung im Detail
Der Einkommensfreibetrag
Die schriftliche Verfügung
Regelmässige Gespräche
Die SKOS-Richtlinien und ihre Umsetzung in der Praxis
Abweichungen von den Vorgaben
3. Was man selber beitragen kann und muss
So wird das Einkommen angerechnet
Erwerbstätigkeit lohnt sich
Wenn Kinder und Jugendliche mitverdienen
Vorhandenes Vermögen muss verwertet werden
Das eigene Haus
Altersvorsorge und Lebensversicherungen
Wenn die Sozialhilfe Vorschuss leistet
So sichert sich die Behörde die Rückzahlung
Angehörige müssen helfen
Massgebend für die Sozialhilfe: das Familienbudget
Getrennt lebende und geschiedene Ehepartner
Der Unterhalt für die Kinder
Wenn Freunde unter einem Dach zusammenleben
Wohn- und Lebensgemeinschaften: individuelle Unterstützungskonten
Unterstützungspflicht für Konkubinatspartner?
Lohn für die Haushaltsarbeit
4. Die Verwandtenunterstützungspflicht
Die vier Kriterien
Verpflichtung in der Reihenfolge der Erbberechtigung
Die objektive Notlage des Angehörigen
Günstige Verhältnisse – was heisst das?
Die Zumutbarkeit
So wird der Unterstützungsbeitrag festgesetzt
Das anrechenbare Einkommen
Schwiegereltern, Schwiegersöhne, Stiefkinder
Schriftliche Vereinbarungen
Die Auswirkungen aufs Zusammenleben
Wenn das Gericht entscheidet
5. Grundlagen der Sozialhilfe
Die Ziele der staatlichen Unterstützung
Die drei Kerninhalte
Gestern: Fürsorge für Bedürftige
Heute: modernes Verständnis
Missbrauch in der Sozialhilfe
Die Arbeitsgrundsätze
Wahrung der Menschenwürde
Subsidiarität
Individualisierung und Professionalität
Bedarfsdeckung
Angemessenheit der Hilfe
Leistung und Gegenleistung
Die Rechtsgrundlagen
Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen
Kantonale Sozialhilfegesetze und Verordnungen
6. Meine Pflichten, meine Rechte
Ohne Wenn und Aber
Die Auskunfts- und Mitwirkungspflicht
Die Pflicht zur Verminderung der Unterstützungsbedürftigkeit
Sozialhilfe zurückzahlen (Rückerstattungspflicht)
Auflagen und Weisungen
Auflagen rund um die Geldeinteilung
Weitere mögliche Auflagen
Die Kürzung von Unterstützungsleistungen
Wo darf wie viel gekürzt werden?
Grundsicherung: die Ausnahme von der Regel
Wie kann ich mich wehren?
Das rechtliche Gehör
Das Gesuch wird verschleppt
Das Gesuch wird abgewiesen
Die Beschwerde
Und ausserdem: der Datenschutz
Was, wenn der Schutz verletzt wird?
Anhang
Die Bedeutung und Anwendung der SKOS-Richtlinien in den Kantonen
Berechnungsblatt zur Bemessung der Sozialhilfe nach den SKOS-Richtlinien
Budgetblatt
Budgetbeispiel für eine Familie mit zwei Kindern
Berechnungsbeispiele Verwandtenunterstützungspflicht
Musterbrief Beschwerde
Adressen
Literatur
Vorwort
Niemand ist dagegen gefeit, in eine Notlage zu geraten. Die Schweiz verfügt über ein gutes System der sozialen Sicherung. Wenn vorübergehend oder auf Dauer trotzdem «nichts mehr geht», dann leisten Gemeinden oder Kantone Sozialhilfe. Die meisten tun dies auf der Basis der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Diese Richtlinien werden regelmässig den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen angepasst. Die Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren empfiehlt den Gemeinden und Kantonen ihre Anwendung.
Die SKOS-Richtlinien ermöglichen ein bescheidenes Leben in Würde. Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, sollen darauf zählen können, dass der Staat sie nicht durch die Maschen fallen lässt. Im Gegenzug erwartet der Staat von den Betroffenen, dass sie, soweit dies möglich ist, ihren Teil dazu beitragen, finanziell und persönlich wieder eigenständig zu werden.
Das Buch richtet sich vor allem an Betroffene und Angehörige. Es informiert über Grundlegendes in einfacher, verständlicher Sprache. Es enthält Ausführungen zur Bemessung von Sozialhilfe, informiert aber auch darüber, wie es sich mit Rechten und Pflichten von Bezügerinnen und Bezügern verhält. Der Praxisratgeber hilft, sich im Verkehr mit den Sozialhilfebehörden zurechtzufinden. Im «Ernstfall» ist er so etwas wie eine kleine Überlebensanleitung auf Papier, die aufzeigt, wie man Sozialhilfe bekommt, wenn man sie braucht. Dafür soll sich niemand schämen müssen.
Peter Gomm, Präsident der SODK Solothurn, September 2012
Häufig gestellte Fragen
Wann habe ich Anspruch auf Sozialhilfe – und wer entscheidet darüber?
Wenn die Geldmittel, welche Sie zur Verfügung haben, eine bestimmte Grenze unterschreiten, Sie sich nicht mehr selbst helfen können und Ihnen auch sonst niemand mehr hilft, dann haben Sie Anspruch auf Sozialhilfe – auf Existenzsicherung und persönliche Hilfe durch den Staat. Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden Sie in der Bundesverfassung und im Sozialhilfegesetz Ihres Wohnkantons. Zuständig für die Bemessung und Ausrichtung der Hilfe ist die Sozialbehörde Ihrer Wohngemeinde beziehungsweise der regionale Sozialdienst.
Wie wird die Sozialhilfe berechnet?
Lebensbedarf minus Eigenmittel
Die Berechnung der Leistungen orientiert sich im Grundsatz an einer einfachen Formel: Lebensbedarf (das Geld, das man mindestens zum Leben braucht) minus Eigenmittel (das Geld, über das man selbst verfügt) gleich Hilfe. Die detaillierte Berechnung erfolgt in der Regel nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), nach denen sich die meisten Kantone der Schweiz richten. Nach diesen Richtlinien soll die Sozialhilfe nicht nur das nackte Überleben sichern, sondern ein «soziales Existenzminimum» gewährleisten.
Dieses setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt, den Wohnkosten, den Ausgaben für die medizinische Grundversorgung sowie bestimmten situationsbedingten Leistungen. Dem Grundbedarf gegenübergestellt und abgezogen werden die eigenen Mittel, also ein Erwerbseinkommen, Sozialversicherungsleistungen oder Unterstützungsleistungen von Verwandten. Ebenfalls angerechnet wird vorhandenes Vermögen, soweit es einen bestimmten Freibetrag übersteigt.
Konkret: Wie viel Sozialhilfe erhält eine fünfköpfige Familie?
Für eine Familie mit drei Kindern beträgt der Grundbedarf für den Lebensunterhalt im Monat 2364 Franken. Mit diesem Betrag müssen alle Haushaltskosten und persönlichen Auslagen der Familienmitglieder bezahlt werden. Dazu kommen die effektiven Wohnkosten, soweit sie sich im ortsüblichen Rahmen bewegen, und die Prämien für die Grundversicherung der Krankenkasse.
Situationsbedingte Leistungen
Um die berufliche und soziale Integration zu fördern, werden zudem im Rahmen der situationsbedingten Leistungen noch weitere Ausgaben angerechnet. Beispielsweise Berufsauslagen, Ausbildungs- und Kinderbetreuungskosten. Im Fallbeispiel auf Seite 40 führt die Gesamtrechnung zu einer monatlichen Unterstützung von rund 4900 Franken (ohne die Kosten der medizinischen Grundversorgung, welche nach Aufwand abgerechnet werden). So viel beträgt also das soziale Existenzminimum einer fünfköpfigen Familie.
Was ist mit den Kosten fürs Auto und mit den Raten des Konsumkredits?
Ein Auto gilt in der Sozialhilfe als entbehrlicher Luxusartikel. Die Betriebskosten eines Privatfahrzeuges werden Ihnen im Sozialhilfebudget nur angerechnet, wenn Sie aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen zwingend darauf angewiesen sind. Die Sozialbehörde kann auch verlangen, dass Sie Ihr Auto verkaufen und den Erlös zum Lebensunterhalt verwenden. Ebenso wenig werden Abzahlungsraten von Konsumkrediten ins Budget aufgenommen. Aus Sozialhilfe, die mit Steuergeldern finanziert wird, werden grundsätzlich keine privaten Schulden bezahlt. Ausnahmen sind möglich, wenn sich damit eine

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