VEREINTE NATIONEN CRC Übereinkommen über die Rechte des Kindes Vertiler ALGEMINE ÖFFNTLCHKIT CRC/C/GC/12 20. Juli 2009 Orignal: ENGLISCH AUSSCHUSS FÜR DIE RECHTE DES KINDES 51. Sitzung Genf, 25. Mai bis 12. Juni 2009 1ALLGEMEINE BEMERKUNG Nr. 12 (2009) 2Das Recht des Kindes, gehört zu werden 1 Allgemeine Bemerkung ist die amtliche deutsche Übersetzung für Ausarbeitungen der UN-Menschenrechts-ausschüsse, welche die Qualität von Rechtsgutachten haben. Die Ausschüsse haben den Auftrag, die Artikel der Verträge auf der Grundlage der Rechtsentwicklung und Praxiserfahrung zu interpretieren. 2 Deutsche Übersetzung des General Comment No. 12 (2009) des Committee on the Rights of the Child mit dem Titel "The right of the child to be heard", angefertigt von Lothar Krappmann (Mitglied des UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes von 2003 – 2011) und Sybille Bulloch-Schlegel (Lektorat) im Auftrag der „National Coalition für die Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes Deutschland“ und der „Eidge-nössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ)“ Schweiz, 2010. Aus Gründen der Leserfreund-lichkeit ist der Text in der männlichen Form übersetzt worden. CRC/C/GC/12 2 Inhalt Paragraphen Seiten I. EINFÜHRUNG 1–7 4 II. ZIELSETZUNG 8 ...
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