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D.K.: 669.14.018.295.3 September 1979 EURONORM Spannstähle 138-79 INHALT 6 BESONDERE FESTLEGUNGEN FÜR LITZE 1 GELTUNGSBEREICH 2 ARTEN DES SPANNSTAHLS 7 BESONDEREN FÜR 3 ALLGEMEINE FESTLEGUNGEN WARMGEWALZTE UND KALTGEFORMTE STÄBE AUS LEGIERTEN STÄHLEN 4 BESONDEREN FÜR KALTGEZOGENEN DRAHT ANHANG A — Zertifizierung 5 BESONDERE FESTLEGUNGEN FÜR VERGÜTETEN DRAHT ANHANG B — Prüfverfahren 1 GELTUNGSBEREICH 1.2 1.1 Diese EURONORM gilt für hochfeste Stähle, die für vorge Die Spannstahlarten und die entsprechenden Herstellungsspannten Beton verwendet werden, und zwar nur für verfahren sind im Abschnitt 2 beschrieben. Abschnitt 3 Werkstoffe in dem vom Hersteller gelieferten Zustand. Die enthält die allgemeinen Festlegungen, während die besonEURONORM gilt nicht für alle anderen Werkstoffe, die in deren Festlegungen für jede einzelne Spannstahlart in den Verbindung mit dem Stahl in einem Spannkörper verwen Abschnitten 4, 5, 6 und 7 dieser EURONORM angegeben det werden können. sind. 2 ARTEN DES SPANNSTAHLS schnell abgekühlt und anschließend einer geeigneten An2.1 Kaltgezogener Draht laßbehandlung unterzogen wird. Die Oberfläche ist mit Kaltgezogener Draht wird in Form von Ringen aus warm einer dünnen Zunderschicht behaftet, der Draht kann glatt gewalztem und — zur Erzielung der Eignung zum Kaltzieoder gerippt sein. hen — wärmebehandeltem Draht hergestellt. Die Oberfläche muß glatt und darf mit Resten des zum Ziehen verwen2.
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