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MINDESTLÖHNE 2005 Beträchtliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten der EU Statistik Die vorliegende Veröffentlichung beschäftigt sich mit den monatlichen Mindestlöhnen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (MS), in kurz gefasst einigen Kandidatenländern (KL) und den Vereinigten Staaten (USA). Der Mindestlohn wird von der Regierung festgesetzt, üblicherweise nach Anhörung der Sozialpartner, und gilt per Gesetz. Der Mindestlohn gilt in der Regel in der jeweiligen Volkswirtschaft für alle Arbeitnehmer und alle Berufe. Im Folgenden ist mit „Mindestlohn“ der gesetzlich vorgeschriebene nationale Monatslohn gemeint. BEVÖLKERUNG UND SOZIALE BEDINGUNGEN Einen nationalen Mindestlohn gibt es in 18 der 25 EU-Mitgliedstaaten (in Belgien, Spanien, Estland, Griechenland, Frankreich, Ungarn, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Polen, Portugal, der Slowakei, 7/2005 Slowenien, der Tschechischen Republik und dem Vereinigten Königreich) sowie in drei Kandidatenländer (Bulgarien, Rumänien und Türkei). Hintergrundinformationen über die Methodik und die Begriffsbestimmungen Autor finden Sie in den Hinweisen zur Methodik am Ende dieser Ausgabe von „Statistik kurz gefasst“.
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