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GENERALDIREKTION BINNENMARKT UND DIENSTLEISTUNGEN KONSULTATION ZUR UMSETZUNG VON ARTIKEL 45 – 47 DER RICHTLINIE ÜBER DIE ABSCHLUSSPRÜFUNG (2006/43/EG) ZUSAMMENARBEIT MIT GERICHTSBARKEITEN IN NICHT-EU-LÄNDERN IM RAHMEN DER AUFSICHT ÜBER DEN PRÜFERBERUF Es wird zur Abgabe von Stellungnahmen bis spätestens zum 5. März 2007 aufgerufen. Ein früherer Eingang von Antworten ist erwünscht. Antworten sollten per E-Mail an die folgende Adresse gesendet werden: MARKT-F4-3RDCOUNTRIES@ec.europa.eu. Ersatzweise können Kommentare auch auf dem Postweg an die Europäische Kommission, GD Binnenmarkt und Dienstleistungen, Referat F4 – Abschlussprüfung, SPA 2 (JII), 02/085, B-1049 Brüssel, Belgien, übermittelt werden. Der Eingang aller Antworten wird bestätigt. Sofern von den Absendern nicht ausdrücklich das Gegenteil gewünscht wird, werden die Stellungnahmen auf der Internetseite der Kommission veröffentlicht. Im Falle von E-Mails, die einen automatisch erzeugten Vermerk hinsichtlich der Vertraulichkeit des Inhalts enthalten, sollte der Absender im Textteil des Anschreibens klarstellen, ob der Kommentar vertraulich zu behandeln ist. Januar 2007 2Inhaltsverzeichnis 1. EINLEITUNG .....................................................................................................................................3 2. KONTEXT......................................................................................................................... ...
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