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Anhang 1.3 Reglement für den VR-Ausschuss „Revision“ („Audit Committee“)1 Aufgaben des Ausschusses Der Ausschuss „Revision“ behandelt alle Verwaltungsratsgeschäfte aus dem Bereich der internen und exter-nen Revision sowie alle im Verwaltungsrat zu behandelnden Themen, welche spezifische Finanzexpertise be-dingen (z.B. betreffend Steuern, Ausschüttungspolitik). Er nimmt Stellung zu Geschäften, die in der Entschei-dungskompetenz des Verwaltungsrates liegen, und entscheidet abschliessend in denjenigen Geschäften, für welche er selber die Entscheidungskompetenz hat. 2 Personen- oder Funktionsbezeichnungen Die in diesem Reglement verwendeten Personen- oder Funktionsbezeichnungen, für die das generische Mas-kulinum verwendet wird, richten sich sowohl an Frauen als auch an Männer. 3 Ausschussmitglieder Der Ausschuss setzt sich aus im Sinne der anwendbaren Gesetze, Bestimmungen und Richtlinien unabhängi-gen Mitgliedern zusammen, welche über das notwendige Fachwissen im Finanz- und Rechnungswesen verfü-gen. 4 Funktionen und Befugnisse 4.1 Anträge zu Handen des Verwaltungsrates Der Ausschuss behandelt nachfolgende Geschäfte und stellt dem Verwaltungsrat Antrag zur: 1. Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung; 2. Wahl und allenfalls Abberufung der von der Generalversammlung der Gesellschaft zu wählenden bzw. abzuberufenden Revisionsstelle; 3. mmlung der Konzerngesellschaften Kategorie I zu wählenden bzw. ...
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